Bürgerprojekte: Änderung der Förderbedingungen des Eurodistricts
Interkulturalität und Zweisprachigkeit
Interkulturalität und Zweisprachigkeit
Aktuelles - 11 Dezember 2023
Seit 2018 bietet der Eurodistrict zur Unterstützung von Initiativen der Zivilgesellschaft im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit das Instrument der „Bürgerprojekte“ an, mit denen Bürgerinnen und Bürger im Raum SaarMoselle, die gemeinsam mit Partnern im Nachbarland etwas auf die Beine stellen möchten, fachliche Unterstützung erhalten können.

Der Eurodistrict kann seine Unterstützung bei einer oder mehreren der folgenden Aufgaben einbringen:
  • Aufbau von Kontakten
  • Hilfe beim Aufbau einer Partnerschaft
  • Teilnahme an einer oder mehreren Sitzungen zur Unterstützung der Moderation
  • Unterstützung bei Übersetzungen
  • Unterstützung beim Dolmetschen (bei Sitzungen, die zum Aufbau des Projektes dienen, aber nicht bei wiederkehrenden Veranstaltungen)
  • Unterstützung bei der Bekanntmachung des Projekts bzw. der Veranstaltung über die bestehenden Kommunikationskanäle des Eurodistricts
  • Begleitung/Teilnahme an einer Veranstaltung (Stand des Eurodistricts, Beitrag eines politischen Vertreters oder eines Verwaltungsmitarbeiters)
  • Erstberatung für Fördermittelanträge
 
Neu: Die Förderbedingungen für die Betreuung dieser Bürgerprojekte wurden aufgrund der zahlreichen Anfragen beim Eurodistrict geändert:
  • Künftig können Bürgerprojekte maximal 3 Jahre in Folge gefördert werden. Die Förderanträge müssen jedes Jahr neu gestellt werden (keine stillschweigende Verlängerung).
  • Kommunikationsvorgaben: Bei jeder Kommunikation über Ihr Projekt geben Sie bitte auf allen Kommunikationsträgern (Papier und elektronisch) an, dass das Projekt vom Eurodistrict unterstützt wird.
  

Sie haben ein Projekt und möchten gerne, dass der Eurodistrict Sie bei der Erarbeitung und/oder beim Start des Projektes unterstützt?
Dann füllen Sie bitte das neue Formular  aus und senden Sie es zurück an info@saarmoselle.org.

Die Anträge werden nach und nach geprüft und in der erstfolgenden Sitzung der Mitgliederversammlung des Eurodistricts nach Antragseingang wird darüber entschieden.

Siehe auch: Deutsch-Französischer Bürgerfonds
zurück zur Übersicht