Funktionaler Raum SaarMoselle

Der funktionale Raum, was ist das?
Der funktionale Raum ist eine Neuheit im Kooperationsprogramm Interreg VI A Großregion. Sie ermöglicht strukturierten grenzüberschreitenden Gebieten, wie dem Eurodistrict SaarMoselle, über eine Zuweisung von EFRE-Mitteln zu verfügen, um grenzüberschreitende Projekte zu bezuschussen, die auf ihrem Gebiet stattfinden und zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.

So verfügt der Eurodistrict SaarMoselle über 9,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union, um seine Territoriale Strategie 2021-2027 umzusetzen.

Die Strategie umfasst 5 Themenbereiche, die ihrerseits durch mehrere Ziele und Maßnahmen detailliert beschrieben werden:

 
 

Interkulturalität Zweisprachigkeit


Wirtschaftsentwicklung

Raumplanung / Mobilität


Gesundheit


Tourismus

 
 
Funktionaler Raum SaarMoselle
Entdecken Sie unsere Territoriale Strategie



Projektaufruf funktionaler Raum Eurodistrict SaarMoselle
Der Projektaufruf „Eurodistrict SaarMoselle - AAP1 – ZF“ ist vom 11. Mai 2023 bis zum 11. Mai 2026 geöffnet.
Während dieses Zeitraums können Projekte laufend auf der Plattform JEMS Großregion eingereicht werden.

Projekte, deren beantragte EFRE-Kofinanzierung 30.000,00 Euro überschreitet können je nach Qualität und Umfang des Projekts, sowie der strategischen Prioritäten des funktionalen Raums eine Kofinanzierung im Rahmen des funktionalen Raums SaarMoselle erhalten.

Es wird keine Vorauswahl der Projekte durch den funktionalen Raum SaarMoselle getroffen (kein Go/No-Go). Die ausgefüllten Anträge auf Kofinanzierung sind über die Plattform JEMS Großregion einzureichen. Ein Auswahlkomitee, bestehend aus dem Präsidium des Eurodistricts und je 5 Delegierten der französischen und der deutschen Seite, wird die eingereichten Projekte genehmigen/ablehnen.
 
Antragsprüfung
Terminkalender des Auswahlkomitees SaarMoselle (3 bis 4 Sitzungen im Jahr).
Die Anträge auf Kofinanzierung müssen mindestens zwei Monate vor der Sitzung des Auswahlkomitees eingereicht werden.
 
Tagesordnung Datum Projekteinreichung bis:
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: 04.07.2023 03.05.2023
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte:
  • Projekt Verwaltung des funktionalen Raums SaarMoselle
  • Projekt MedGenSaFr
14.11.2023 13.09.2023
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: 15.04.2024 14.02.2024
Genehmigung/Ablehnung/Vertagung der Projekte: Juni 2024 April 2024
 
Ein Projekt einreichen
Das gesamte Verfahren erfolgt online über JEMS, das Tool für die Einreichung und die Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Grossregion 2021-2027.
  • Bevor der Projektträger in Erwägung zieht, ein Projekt im Rahmen des funktionalen Raums einzureichen, überprüft er, ob sein Projekt in den Rahmen der Territorialen Strategie fällt und ob die erwarteten Auswirkungen des Projekts überwiegend auf dem Gebiet des Eurodistricts SaarMoselle liegen.
  • Der federführende Partner des Projekts richtet ein Konto bei JEMS Großregion ein und bewirbt sich für den Projektaufruf „SaarMoselle - AAP1“.
  • Der federführende Partner füllt die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Informationen aus und fügt die Bescheinigungen bei, die bei der Einreichung des Projekts über JEMS verlangt werden.
     
Wie geht es weiter
Das Projekt wird zunächst vom Eurodistrict SaarMoselle analysiert, welcher untersucht, ob die Bedingungen für die Zulässigkeit im Rahmen des Interreg-Programms erfüllt sind. Wenn das Projekt nicht zulässig ist, wird der Antrag abgelehnt. Ein Antrag kann neu formuliert und zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden. Zusätzliche Fragen zum Inhalt des Projekts können auch vom EVTZ Eurodistrict SaarMoselle gestellt werden. Die Prüfung staatlicher Behilfen und die Bonitätsprüfung liegen in der Zuständigkeit des Gemeinsamen Sekretariats Interreg (Luxemburg)

Wenn der Kofinanzierungsantrag zulässig ist, prüft die Verwaltungsstruktur des funktionalen Raums - der EVTZ Eurodistrict SaarMoselle - anschließend das Projekt inhaltlich und nimmt eine Bewertung über den Inhalt und die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Prüfkriterien vor (s. Dokument unten). Ein Auswahlkomitee entscheidet über die endgültige Annahme des Projekts. Schließlich stellt die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms den Zuwendungsbescheid aus.
 
Kontaktstellen des Programms

Die für das Gebiet des federführenden Partners zuständige Kontaktstellen sind erreichbar, um Ihnen bei der Vorbereitung des Projekts zu helfen (Frage zum Interreg-Programm, Fragen zum Zuwendungsantrag, Budgetvorbereitung).

Link zu den Kontaktstellen
Wichtige Informationen zur Antragstellung:
Für alle Interreg Projekte :
Formulare zur Vorbereitung Ihres Antrags in JEMS:
Der Antrag ist unmittelbar auf JEMS auszufüllen. Die oben stehenden Formulare können den Partnern als Arbeitsgrundlage dienen.
Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen :
(Können je nach Projekpartner variieren. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei Ihrer Kontaktstelle oder beim Eurodistrict)