Der Begriff
Wirtschaftsfläche bezeichnet Flächen, die für wirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen oder genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere Flächen für Industrie, Gewerbe, Logistik, Handel, Dienstleistungen sowie produktionsbezogene Infrastruktur. Wirtschaftsflächen sind ein zentraler Bestandteil der Raum- und Wirtschaftsentwicklung und dienen der Ansiedlung, Sicherung und Erweiterung wirtschaftlicher Aktivitäten.
Wirtschaftsflächen besitzen eine wichtige Bedeutung für die regionale Entwicklung, da sie die Voraussetzungen für Investitionen, Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum schaffen. Ihre Planung und Bereitstellung erfolgt im Rahmen der Raumordnung, der Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung. Dabei werden wirtschaftliche Anforderungen mit Aspekten des Umwelt- und Flächenschutzes, der Verkehrsanbindung sowie der Siedlungsentwicklung abgestimmt.
Zu den wichtigsten Arten von Wirtschaftsflächen zählen insbesondere:
- Industriegebiete
- Gewerbegebiete
- Sondergebiete mit wirtschaftlicher Nutzung
- Logistik- und Hafenflächen
- Technologie- und Innovationsstandorte
- Büro- und Dienstleistungsstandorte
In Deutschland ergibt sich der juristische Rahmen insbesondere aus:
• dem Raumordnungsgesetz (ROG)
• dem Baugesetzbuch (BauGB)
• der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die konkrete Ausweisung von Wirtschaftsflächen erfolgt vor allem über
Flächennutzungspläne und
Bebauungspläne der Kommunen. Auf regionaler Ebene können Vorrang- oder Schwerpunktgebiete für wirtschaftliche Nutzungen festgelegt werden. Gleichzeitig unterliegt die Entwicklung neuer Wirtschaftsflächen zunehmend Anforderungen des Flächensparens, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der nachhaltigen Raumentwicklung.
In Frankreich entspricht der Begriff Wirtschaftsfläche funktional insbesondere den zones d'activités économiques (ZAE). Dabei handelt es sich um ausgewiesene Flächen zur Ansiedlung wirtschaftlicher Tätigkeiten, insbesondere von Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Logistikunternehmen.
Der juristische Rahmen ergibt sich insbesondere aus:
- dem Code de l'urbanisme
- dem Code général des collectivités territoriales
Die Planung und Entwicklung von Wirtschaftsflächen erfolgt in Frankreich häufig auf Ebene interkommunaler Zusammenschlüsse. Eine wichtige Rolle spielen dabei die établissements publics de coopération intercommunale (EPCI), die für die Entwicklung und Verwaltung vieler zones d'activités économiques zuständig sind.
Ein Beispiel für eine grenzüberschreitend bedeutsame Wirtschaftsfläche im Raum SaarMoselle ist die
Eurozone Saarbrücken–Forbach. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames deutsch-französisches Gewerbe- und Industriegebiet, das sich auf beiden Seiten der Grenze entwickelt und
zwei funktional verbundene Standorte umfasst.
Auf deutscher Seite befindet sich der Bereich im Raum Saarbrücken (insbesondere im Umfeld der Goldenen Bremm), während auf französischer Seite die Eurozone Forbach Nord angesiedelt ist.
Sie gilt als wichtiges Projekt der grenzüberschreitenden Wirtschaftsentwicklung im Ballungsraum SaarMoselle und verbindet kommunale und regionale Flächenentwicklung beider Länder.
Im französischen Teil der Eurozone befindet sich zudem das
Eurodev Center in Forbach, ein Gründer- und Innovationsstandort, der Start-ups und jungen Unternehmen Flächen sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote bereitstellt und damit zur wirtschaftlichen Dynamik des Standorts beiträgt.