Die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein förmliches, systematisches Verfahren zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf die Umwelt. Sie dient dazu, Umweltbelange frühzeitig in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, bevor über die Zulässigkeit eines Projekts entschieden wird.
Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf:
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- das Zusammenwirken dieser Faktoren
Die UVP ist kein eigenständiges Genehmigungsverfahren, sondern ein
unselbständiger Bestandteil des jeweiligen Zulassungsverfahrens (z. B. Planfeststellungsverfahren oder Genehmigungsverfahren). Sie hat eine
vorbereitende Funktion und unterstützt die zuständige Behörde bei der Entscheidung.
Der juristische Rahmen in Deutschland ergibt sich insbesondere aus:
- dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- dem Baugesetzbuch (BauGB) in planungsrechtlichen Kontexten
- dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und weiteren Fachgesetzen bei spezifischen Vorhaben
- der europäischen UVP-Richtlinie 2014/52/EU
Die UVP ist
verpflichtend für bestimmte Vorhaben, die aufgrund ihrer Art, Größe oder möglichen Umweltauswirkungen in den Anwendungsbereich des UVPG fallen. Dazu zählen insbesondere Infrastrukturprojekte, Industrieanlagen, Energievorhaben oder größere Eingriffe in Natur und Landschaft.
In Frankreich entspricht der Umweltverträglichkeitsprüfung das Verfahren der
évaluation environnementale des projets. Dieses bezeichnet das gesamte Umweltprüfungsverfahren für Projekte.
Zentraler Bestandteil dieses Verfahrens ist die
étude d'impact (Umweltverträglichkeitsstudie), die die konkreten Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt analysiert. Sie enthält insbesondere die Beschreibung des Projekts, die Analyse des Umweltzustands, die Bewertung der Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich negativer Effekte.
Die évaluation environnementale ist im
Code de l'environnement geregelt und basiert ebenfalls auf der
europäischen UVP-Richtlinie. Die étude d'impact wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und durch die zuständige Behörde sowie gegebenenfalls durch die autorité environnementale bewertet. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die deutschen und französischen Systeme sind in ihrer Grundstruktur eng vergleichbar, unterscheiden sich jedoch teilweise in der institutionellen Ausgestaltung und in der Rolle der beteiligten Behörden.