Ein Umweltbericht ist ein zentraler Bestandteil der
Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Raum- und Bauleitplanung. Er dient dazu, die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen eines Plans oder Programms auf die Umwelt systematisch zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Der Umweltbericht unterstützt die umweltbezogene Abwägung im Planungsverfahren und bildet eine wesentliche Grundlage für die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit. Er ermöglicht es,
Umweltbelange frühzeitig in planerische Entscheidungen einzubeziehen und mögliche Konflikte transparent darzustellen.Inhaltlich umfasst ein Umweltbericht insbesondere:
- die Darstellung der Ziele und Inhalte des Plans oder Programms
- die Beschreibung des aktuellen Umweltzustands
- die Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
- die Prüfung vernünftiger Alternativen
- die Darstellung geplanter Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich negativer Auswirkungen
- die Beschreibung geplanter Überwachungsmaßnahmen
Der Umweltbericht ist kein eigenständiges Genehmigungsinstrument, sondern
Bestandteil des jeweiligen Planungsverfahrens. Er dient der Entscheidungsunterstützung und der Dokumentation der Umweltprüfung.
Der juristische Rahmen ergibt sich in Deutschland insbesondere aus:
- dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- dem Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere bei der Bauleitplanung
- dem Raumordnungsgesetz (ROG) bei raumordnerischen Planungen
- der europäischen SUP-Richtlinie 2001/42/EG
In der Bauleitplanung ist der Umweltbericht Teil
der Planbegründung und gesetzlich in Anlage 1 zum BauGB konkretisiert. Die zuständige Planungsbehörde ist für die Erstellung und Berücksichtigung verantwortlich.
In Frankreich entspricht dem Umweltbericht funktional der
rapport environnemental im Rahmen der
évaluation environnementale (Bewertung von Umweltauswirkungen) .
Auch dort dient das Instrument der Analyse und Bewertung erheblicher Umweltauswirkungen von Plänen, Programmen und bestimmten Projekten. Die französische Regelung basiert ebenfalls auf der
europäischen SUP-Richtlinie und ist insbesondere im
Code de l'environnement verankert.
Der
rapport environnemental enthält ähnlich wie der deutsche Umweltbericht:
- eine Analyse des Umweltzustands
- die Bewertung voraussichtlicher Auswirkungen
- die Untersuchung von Alternativen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Folgen
- eine Zusammenfassung für die Öffentlichkeit
In Frankreich ist ebenfalls der Bericht über den Zustand der Umwelt in Frankreich
(Rapport sur l'état de l'environnement en France – REE) zu erwähnen, der regelmäßig vom für Umwelt zuständigen Ministerium veröffentlicht wird. Im Unterschied zum Umweltbericht, der im Rahmen eines konkreten Planungs- oder Projektverfahrens erstellt wird, handelt es sich beim REE
um ein nationales Referenzdokument, das eine umfassende Analyse des Umweltzustands in Frankreich sowie seiner Entwicklungen zum Ziel hat. Der REE dient der Information der Öffentlichkeit und der Orientierung der nationalen Umweltpolitik, stellt jedoch selbst kein Entscheidungs- oder Genehmigungsinstrument im Rahmen einer Umweltprüfungs- oder Zulassungsverfahrens dar.
In Deutschland existiert ein vergleichbares Instrument zum französischen REE, nämlich
der Umweltbericht der Bundesregierung, der regelmäßig von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Umwelt veröffentlicht wird. Dieser Bericht enthält eine
zusammenfassende Darstellung des Umweltzustands in Deutschland, der wichtigsten ökologischen Entwicklungen sowie der Prioritäten der nationalen Umweltpolitik. Im Gegensatz zum Umweltbericht im Rahmen eines spezifischen Planungs- oder Zulassungsverfahrens handelt es sich hierbei ebenfalls
um ein strategisches und informatives Dokument auf nationaler Ebene, das der Öffentlichkeitsinformation und der Ausrichtung der Umweltpolitik dient.
Die Systeme in Deutschland und Frankreich sind inhaltlich weitgehend vergleichbar, unterscheiden sich jedoch teilweise hinsichtlich der institutionellen Verfahren und der administrativen Zuständigkeiten.