Stadtplanung
Urbanisme
Die Stadtplanung bezeichnet die systematische Vorbereitung und Steuerung der räumlichen Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie umfasst die planerische Ordnung der Bodennutzung sowie die Koordination baulicher, infrastruktureller, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen im urbanen Raum.
Ziel der Stadtplanung ist es, eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen sowie unterschiedliche Nutzungsansprüche räumlich aufeinander abzustimmen. Sie dient insbesondere der Sicherung funktionaler Stadtstrukturen und der langfristigen Gestaltung des Lebensraums.
Zu den zentralen Aufgaben der Stadtplanung gehören:
  • die Ausweisung und Steuerung von Wohn-, Gewerbe- und Sondernutzungen
  • die Planung von Verkehrs- und Infrastruktursystemen
  • die Entwicklung öffentlicher Räume sowie Grün- und Freiflächen
  • die Berücksichtigung von Umwelt-, Klima- und Denkmalschutzbelangen
  • die Vorbereitung städtebaulicher Entwicklungs- und Erneuerungsmaßnahmen
     
Die Stadtplanung verbindet strategische Entwicklungsziele mit konkreten planerischen Instrumenten und bildet damit eine zentrale Grundlage kommunaler Entwicklungspolitik.
Die Begriffe Stadtplanung, Stadtentwicklung und Städtebau sind eng miteinander verbunden und werden in der Praxis teilweise überschneidend verwendet. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihres Schwerpunktes:
  • Stadtentwicklung bezeichnet die langfristige strategische Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und demographischer Aspekte.
  • Stadtplanung umfasst die konkrete räumliche und rechtliche Planung zur Umsetzung dieser Entwicklungsziele, insbesondere durch rechtsverbindliche Planungsinstrumente.
  • Städtebau bezieht sich stärker auf die räumlich-gestalterische Ausformung des urbanen Raums, beispielsweise hinsichtlich Bebauungsstruktur, öffentlicher Räume oder Stadtgestalt.
In der fachlichen und institutionellen Praxis bestehen zwischen diesen Bereichen zahlreiche Überschneidungen, weshalb die Begriffe nicht immer eindeutig voneinander getrennt verwendet werden.
Die Stadtplanung ist Bestandteil des öffentlichen Bau- und Planungsrechts und erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Planungssystems.
  • Bundesebene
Die rechtlichen Grundlagen werden insbesondere durch das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung (PlanZV) sowie das Raumordnungsgesetz (ROG) festgelegt.
 
  • Landesebene
Die Bundesländer konkretisieren die Vorgaben durch Landesplanungsgesetze sowie Landesentwicklungspläne oder Landesentwicklungsprogramme. Diese definieren übergeordnete Ziele der Raum- und Siedlungsentwicklung.
 
  • Kommunale Ebene
Die konkrete Stadtplanung erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Zentrale Instrumente sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Darüber hinaus kommen informelle Planungsinstrumente wie integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Rahmenpläne oder sektorale Fachplanungen zum Einsatz.
Im französischen Planungssystem werden die Bereiche Stadtplanung und Städtebau überwiegend unter dem Begriff „urbanisme“ zusammengefasst. Eine so deutliche begriffliche Trennung wie im deutschen Fach- und Verwaltungssprachgebrauch besteht daher nicht in gleicher Weise.
Die zentralen Rechts- und Planungsinstrumente  in Frankreich sind:
Code de l'urbanisme: grundlegendes Gesetzbuch des Städtebau- und Planungsrechts
Plan local d'urbanisme (PLU bzw. PLUi): kommunaler oder interkommunaler Flächennutzungs- und Entwicklungsplan
Schéma de cohérence territoriale (SCoT): strategisches Planungsinstrument zur Koordination territorialer Entwicklungsziele auf interkommunaler Ebene
permis de construire: Baugenehmigungssystem zur Kontrolle baulicher Vorhaben
Die französische Stadtplanung weist eine stärkere zentralstaatliche rechtliche Rahmensetzung auf, gleichzeitig spielt die interkommunale Zusammenarbeit über EPCI-Strukturen eine wichtige Rolle bei der praktischen Umsetzung.
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