Die
Stadtplanung bezeichnet die systematische Vorbereitung und Steuerung der räumlichen Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie
umfasst die planerische Ordnung der Bodennutzung sowie die
Koordination baulicher, infrastruktureller, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen im urbanen Raum.
Ziel der Stadtplanung ist es, eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen sowie unterschiedliche Nutzungsansprüche räumlich aufeinander abzustimmen. Sie dient insbesondere der Sicherung funktionaler Stadtstrukturen und der langfristigen Gestaltung des Lebensraums.
Zu den zentralen Aufgaben der Stadtplanung gehören:
- die Ausweisung und Steuerung von Wohn-, Gewerbe- und Sondernutzungen
- die Planung von Verkehrs- und Infrastruktursystemen
- die Entwicklung öffentlicher Räume sowie Grün- und Freiflächen
- die Berücksichtigung von Umwelt-, Klima- und Denkmalschutzbelangen
- die Vorbereitung städtebaulicher Entwicklungs- und Erneuerungsmaßnahmen
Die Stadtplanung
verbindet strategische Entwicklungsziele mit konkreten planerischen Instrumenten und bildet damit eine zentrale Grundlage kommunaler Entwicklungspolitik.
Die Begriffe Stadtplanung, Stadtentwicklung und Städtebau sind eng miteinander verbunden und werden in der Praxis teilweise überschneidend verwendet. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihres Schwerpunktes:
- Stadtentwicklung bezeichnet die langfristige strategische Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und demographischer Aspekte.
- Stadtplanung umfasst die konkrete räumliche und rechtliche Planung zur Umsetzung dieser Entwicklungsziele, insbesondere durch rechtsverbindliche Planungsinstrumente.
- Städtebau bezieht sich stärker auf die räumlich-gestalterische Ausformung des urbanen Raums, beispielsweise hinsichtlich Bebauungsstruktur, öffentlicher Räume oder Stadtgestalt.
In der fachlichen und institutionellen Praxis bestehen zwischen diesen Bereichen
zahlreiche Überschneidungen, weshalb die Begriffe nicht immer eindeutig voneinander getrennt verwendet werden.
Die Stadtplanung ist Bestandteil des öffentlichen Bau- und Planungsrechts und erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Planungssystems.
Die rechtlichen Grundlagen werden insbesondere durch
das Baugesetzbuch (BauGB), die
Baunutzungsverordnung (BauNVO), die
Planzeichenverordnung (PlanZV) sowie das
Raumordnungsgesetz (ROG) festgelegt.
Die Bundesländer konkretisieren die Vorgaben
durch Landesplanungsgesetze sowie Landesentwicklungspläne oder Landesentwicklungsprogramme. Diese definieren übergeordnete Ziele der Raum- und Siedlungsentwicklung.
Die konkrete Stadtplanung erfolgt durch die
Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Zentrale Instrumente sind der
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Darüber hinaus kommen
informelle Planungsinstrumente wie integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Rahmenpläne oder sektorale Fachplanungen zum Einsatz.
Im französischen Planungssystem werden die Bereiche Stadtplanung und Städtebau überwiegend unter dem Begriff
„urbanisme“ zusammengefasst. Eine so deutliche begriffliche Trennung wie im deutschen Fach- und Verwaltungssprachgebrauch besteht daher nicht in gleicher Weise.
Die zentralen Rechts- und Planungsinstrumente in Frankreich sind:
•
Code de l'urbanisme: grundlegendes Gesetzbuch des Städtebau- und Planungsrechts
•
Plan local d'urbanisme (PLU bzw. PLUi): kommunaler oder interkommunaler Flächennutzungs- und Entwicklungsplan
•
Schéma de cohérence territoriale (SCoT): strategisches Planungsinstrument zur Koordination territorialer Entwicklungsziele auf interkommunaler Ebene
•
permis de construire: Baugenehmigungssystem zur Kontrolle baulicher Vorhaben
Die französische Stadtplanung weist eine stärkere zentralstaatliche rechtliche Rahmensetzung auf, gleichzeitig spielt die interkommunale Zusammenarbeit über EPCI-Strukturen eine wichtige Rolle bei der praktischen Umsetzung.