Die
Stadtentwicklung bezeichnet den
langfristig angelegten, strategischen Prozess der räumlichen, sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und funktionalen Entwicklung von Städten und städtischen Teilräumen. Sie umfasst sowohl die
Steuerung von Wachstum und Schrumpfung als auch die qualitative Weiterentwicklung bestehender Stadtstrukturen.
Im Unterschied zum enger gefassten
Städtebau, der sich stärker auf die baulich-räumliche Ordnung konzentriert, ist Stadtentwicklung ein
übergeordneter, integrativer Ansatz, der verschiedene Fachpolitiken und Handlungsfelder zusammenführt.
Zentrale Handlungsfelder der Stadtentwicklung sind:
- Siedlungs- und Wohnraumentwicklung
- wirtschaftliche Entwicklung und Standortpolitik
- soziale Infrastruktur und Daseinsvorsorge
- Umwelt-, Klima- und Freiraumentwicklung
- Mobilität und Verkehrssysteme
- Aufwertung bestehender Stadtquartiere (z. B. Stadtumbau, Stadterneuerung)
Stadtentwicklung ist typischerweise ein kooperativer Prozess, an dem öffentliche Akteure, private Investoren sowie zivilgesellschaftliche Gruppen beteiligt sind.
Die Stadtentwicklung ist in Deutschland nicht in einem einzelnen Gesetz kodifiziert, sondern ergibt sich aus einem
Zusammenspiel verschiedener rechtlicher Grundlagen:
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Baugesetzbuch (BauGB): insbesondere Regelungen zur Bauleitplanung, Stadterneuerung und städtebaulichen Entwicklung
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Raumordnungsgesetz (ROG): übergeordnete Steuerung der räumlichen Entwicklung auf Bundes- und Landesebene
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Landesplanungsgesetze und Landesentwicklungspläne: Konkretisierung der räumlichen Entwicklungsziele der Länder
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Städtebauförderungsrecht (Städtebauförderungsprogramme von Bund und Ländern): Unterstützung von Maßnahmen der Stadtentwicklung und Stadterneuerung
Die Umsetzung erfolgt primär
durch die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit sowie durch
integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) als strategische Planungsinstrumente.
In Frankreich entspricht die Stadtentwicklung hauptsächlich dem
„aménagement urbain“, wobei sie zugleich in einen umfassenderen Rahmen der
„aménagement du territoire“ eingebettet ist.
Zentrale rechtliche und planerische Grundlagen:
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Code de l'urbanisme: regelt die städtebauliche Planung, Flächennutzung und Genehmigungsverfahren
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Code général des collectivités territoriales: regelt Kompetenzen der Gebietskörperschaften
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Schéma de cohérence territoriale (SCoT): strategische interkommunale Entwicklungsplanung
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Plan local d'urbanisme (PLU / PLUi): verbindliche kommunale bzw. interkommunale Planungsinstrumente
Die Stadtentwicklung ist in Frankreich stark durch die
Zusammenarbeit von Kommunen und interkommunalen Verbänden (EPCI) geprägt. Besonders bedeutend ist dabei die Integration von Wohnungsbau, wirtschaftlicher Entwicklung, Verkehr und Umweltpolitik in einem einheitlichen Planungsrahmen.