Der
Städtebau umfasst
die planerische, gestalterische und funktionale Entwicklung von Städten und Gemeinden. Er befasst sich mit der Ordnung der baulichen Nutzung von Grund und Boden, der Gestaltung von Siedlungsstrukturen sowie der Integration von Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Verkehr, Grün- und Freiräumen. Ziel des Städtebaus ist es, eine
nachhaltige, sozial ausgewogene und funktionsfähige räumliche Entwicklung sicherzustellen.
Zum Städtebau gehören insbesondere:
- die Steuerung der Bodennutzung (z. B. Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete)
- die Gestaltung der städtischen Dichte und Baustruktur
- die Sicherung der technischen und sozialen Infrastruktur
- die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzbelangen
- die Entwicklung öffentlicher Räume und Mobilitätsstrukturen
Der Städtebau ist in Deutschland im öffentlichen Bau- und Planungsrecht verankert und folgt einem
mehrstufigen Planungssystem, das sich auf drei zentrale Ebenen verteilt:
Auf Bundesebene werden die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt. Dazu zählen insbesondere das
Baugesetzbuch (BauGB), die
Baunutzungsverordnung (BauNVO), die
Planzeichenverordnung (PlanZV) sowie das
Raumordnungsgesetz (ROG). Diese Regelungen schaffen den
übergeordneten rechtlichen und methodischen Rahmen für die räumliche Planung.
Die Länder
konkretisieren die bundesrechtlichen Vorgaben durch eigene
Landesplanungsgesetze sowie durch übergeordnete raumordnerische
Instrumente wie Landesentwicklungspläne oder
Landesentwicklungsprogramme. Diese Ebene steuert die räumliche Gesamtentwicklung des Landes, insbesondere hinsichtlich Siedlungsstruktur, zentralörtlicher Gliederung, Infrastrukturstandorten sowie Freiraum- und Ressourcenschutz. Sie bildet damit die verbindende
Steuerungsebene zwischen Bund und Kommunen.
Auf kommunaler Ebene erfolgt die verbindliche Bauleitplanung im Rahmen der
kommunalen Planungshoheit. Hierzu gehören insbesondere der
Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan sowie der
Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Die Gemeinden legen damit die konkrete Bodennutzung im Detail fest.
Dieses dreistufige System gewährleistet eine abgestimmte räumliche Entwicklung von der übergeordneten strategischen Steuerung bis zur konkreten städtebaulichen Umsetzung auf lokaler Ebene.
In Frankreich entspricht der deutsche
Städtebau hauptsächlich dem Begriff
„Urbanisme“, der die Planung und Gestaltung städtischer und räumlicher Strukturen umfasst.
Zentrale Regelungen:
- Code de l'urbanisme: umfassender rechtlicher Rahmen für Raumplanung, Baugenehmigungen und Flächennutzung
- Plan local d'urbanisme (PLU): kommunaler oder interkommunaler Bebauungs- und Entwicklungsplan
- Schéma de cohérence territoriale (SCoT): strategisches Planungsinstrument auf interkommunaler Ebene zur Koordination von Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt
- Autorisation d'urbanisme: Genehmigungssystem für Bauvorhaben (z. B. permis de construire)
Im Unterschied zu Deutschland ist die französische Planung stärker zentral-rechtlich kodifiziert, während die Umsetzung ebenfalls stark auf kommunaler und interkommunaler Ebene erfolgt, insbesondere durch
EPCI (établissements publics de coopération intercommunale).