Region
Eine Region ist ein räumlich abgegrenzter Teilraum, der durch bestimmte geografische, wirtschaftliche, administrative, kulturelle oder funktionale Merkmale gekennzeichnet ist.
Der Begriff wird in unterschiedlichen fachlichen Zusammenhängen verwendet, insbesondere in der Raumordnung, Regionalplanung, Wirtschaftsförderung, Statistik sowie in der europäischen Strukturpolitik.
Regionen können nach verschiedenen Kriterien gebildet werden. Man unterscheidet insbesondere:
  • administrative Regionen mit institutioneller oder politischer Zuständigkeit
  • funktionale Regionen, die durch wirtschaftliche oder infrastrukturelle Verflechtungen geprägt sind
  • Planungsregionen im Rahmen der Raumordnung und Regionalentwicklung
  • Kultur- oder Naturräume mit historischen oder landschaftlichen Gemeinsamkeiten
     
In der Raumplanung dient die Region als Handlungsebene zwischen Staat beziehungsweise Bundesland und Kommune. Sie ermöglicht die Koordination überörtlicher Entwicklungen, etwa in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Umwelt oder Daseinsvorsorge.
In wirtschaftlicher Hinsicht bilden Regionen häufig eigenständige Wirtschafts- und Arbeitsräume mit gemeinsamen Infrastruktur- und Entwicklungsinteressen. Regionen spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Umsetzung europäischer Förderprogramme und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Der juristische Rahmen in Deutschland ergibt sich insbesondere aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes sowie aus den Landesplanungsgesetzen der Bundesländer.
Das Raumordnungsgesetz definiert die Raumordnung als fachübergreifende und überörtliche Planung zur nachhaltigen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Regionen bilden dabei zentrale Planungseinheiten der Regionalplanung. Die konkrete territoriale Abgrenzung und institutionelle Organisation unterscheiden sich je nach Bundesland.
Daneben existieren Regionen auch als statistische oder wirtschaftspolitische Einheiten, etwa im Rahmen der europäischen NUTS-Systematik oder der Metropolregionen.
In Frankreich entspricht der Begriff "Région" einer territorialen Gebietskörperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und politischen Zuständigkeiten. Die Regionen bilden dort die oberste Ebene der dezentralen Gebietskörperschaften unterhalb des Staates.
Die französischen régions verfügen insbesondere über Kompetenzen in den Bereichen:
  • wirtschaftliche Entwicklung
  • Raumordnung und Regionalplanung
  • Verkehr
  • berufliche Bildung
  • europäische Förderpolitik
     
Der juristische Rahmen ergibt sich insbesondere aus dem Code général des collectivités territoriales sowie aus den Dezentralisierungsgesetzen seit den 1980er Jahren. Eine wesentliche Reform erfolgte durch das Gesetz Loi n° 2015-29 du 16 janvier 2015 relative à la délimitation des régions. Die Reform führte zur Neugliederung der französischen Regionen. Frankreich ist im Mutterland seit 2026 in 13 Verwaltungsregionen (régions métropolitaines) gegliedert. 
Die deutsche Region und die französische Région sind nur teilweise vergleichbar. Während die französische Région eine klar definierte Gebietskörperschaft mit politischer Legitimation und umfangreichen Kompetenzen darstellt, bezeichnet der Begriff Region in Deutschland häufig eher einen Planungs-, Wirtschafts- oder Funktionsraum ohne einheitlichen institutionellen Status.
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