Eine
Region ist ein räumlich abgegrenzter Teilraum, der durch bestimmte geografische, wirtschaftliche, administrative, kulturelle oder funktionale Merkmale gekennzeichnet ist.
Der Begriff wird in unterschiedlichen fachlichen Zusammenhängen verwendet, insbesondere in der Raumordnung, Regionalplanung, Wirtschaftsförderung, Statistik sowie in der europäischen Strukturpolitik.
Regionen können nach verschiedenen Kriterien gebildet werden. Man unterscheidet insbesondere:
- administrative Regionen mit institutioneller oder politischer Zuständigkeit
- funktionale Regionen, die durch wirtschaftliche oder infrastrukturelle Verflechtungen geprägt sind
- Planungsregionen im Rahmen der Raumordnung und Regionalentwicklung
- Kultur- oder Naturräume mit historischen oder landschaftlichen Gemeinsamkeiten
In der Raumplanung dient die Region als
Handlungsebene zwischen Staat beziehungsweise Bundesland und Kommune. Sie ermöglicht die Koordination überörtlicher Entwicklungen, etwa in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Umwelt oder Daseinsvorsorge.
In wirtschaftlicher Hinsicht bilden Regionen häufig eigenständige Wirtschafts- und Arbeitsräume mit gemeinsamen Infrastruktur- und Entwicklungsinteressen. Regionen spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Umsetzung europäischer Förderprogramme und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Der juristische Rahmen in Deutschland ergibt sich insbesondere aus dem
Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes sowie aus den
Landesplanungsgesetzen der Bundesländer.Das Raumordnungsgesetz definiert die Raumordnung als fachübergreifende und überörtliche Planung zur nachhaltigen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Regionen bilden dabei zentrale Planungseinheiten der Regionalplanung. Die konkrete territoriale Abgrenzung und institutionelle Organisation unterscheiden sich je nach Bundesland.
Daneben existieren Regionen auch als statistische oder wirtschaftspolitische Einheiten, etwa im Rahmen der
europäischen NUTS-Systematik oder der
Metropolregionen.
In Frankreich entspricht der Begriff
"Région" einer
territorialen Gebietskörperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und politischen Zuständigkeiten. Die Regionen bilden dort die oberste Ebene der dezentralen Gebietskörperschaften unterhalb des Staates.
Die französischen régions verfügen insbesondere über Kompetenzen in den Bereichen:
- wirtschaftliche Entwicklung
- Raumordnung und Regionalplanung
- Verkehr
- berufliche Bildung
- europäische Förderpolitik
Der juristische Rahmen ergibt sich insbesondere aus dem
Code général des collectivités territoriales sowie aus den
Dezentralisierungsgesetzen seit den 1980er Jahren. Eine wesentliche Reform erfolgte durch das Gesetz
Loi n° 2015-29 du 16 janvier 2015 relative à la délimitation des régions. Die Reform führte zur Neugliederung der französischen Regionen. Frankreich ist im Mutterland seit 2026 in
13 Verwaltungsregionen (régions métropolitaines) gegliedert.
Die
deutsche Region und die
französische Région sind nur teilweise vergleichbar. Während die französische Région eine
klar definierte Gebietskörperschaft mit politischer Legitimation und umfangreichen Kompetenzen darstellt, bezeichnet der Begriff Region in Deutschland häufig eher
einen Planungs-, Wirtschafts- oder Funktionsraum ohne einheitlichen institutionellen Status.