Das Ökokonto ist ein Instrument der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, das der vorzeitigen Durchführung und Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dient. Es ermöglicht, Kompensationsmaßnahmen unabhängig von einem konkreten Eingriff umzusetzen und die erzielten ökologischen Aufwertungen später auf Eingriffe anzurechnen.
Ziel des Ökokontos ist es:
- Kompensationsmaßnahmen räumlich und fachlich sinnvoller zu bündeln
- Maßnahmen frühzeitig umzusetzen
- die Qualität von Ausgleichsmaßnahmen zu verbessern
- Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen
Die Funktionsweise beruht darauf, dass Flächen gezielt ökologisch aufgewertet und die daraus resultierenden Verbesserungen nach standardisierten Verfahren bewertet und in Ökopunkten erfasst werden. Diese Punkte können später einem Eingriff zugeordnet werden.
Das Ökokonto ist im
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert, insbesondere in § 16. Dort wird die Möglichkeit geschaffen, vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzuerkennen und für zukünftige Eingriffe verfügbar zu machen.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt überwiegend auf Ebene der Bundesländer. Dabei werden insbesondere Bewertungsverfahren, Dokumentationspflichten und organisatorische Strukturen (z. B. Verzeichnisse oder Register) festgelegt. Die Umsetzung kann sowohl durch öffentliche als auch private Akteure erfolgen.
Ein dem deutschen Ökokonto vergleichbares, einheitlich geregeltes Instrument existiert in Frankreich nicht. Kompensationsmaßnahmen erfolgen im Rahmen der im
Code de l'environnement verankerten séquence ERC (éviter – réduire – compenser).
Ansätze vorgezogener Kompensation (z. B.
„sites naturels de compensation“) bestehen, sind jedoch
nicht als flächendeckendes, standardisiertes System ausgestaltet.