Der
öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Nah- und Regionalverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Er ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und dient der
Sicherstellung von Mobilität, der Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen sowie der raumordnerischen Entwicklung von Stadt- und ländlichen Räumen. Zum ÖPNV zählen insbesondere Busse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen sowie Regionalzüge.
Der ÖPNV wird in Deutschland durch
öffentliche Aufgabenträger geplant, organisiert und finanziert. Hierzu zählen insbesondere
Gebietskörperschaften sowie im Saarland der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die Durchführung erfolgt durch
Verkehrsunternehmen auf Grundlage von Genehmigungen oder öffentlichen Dienstleistungsaufträgen.
Der juristische Rahmen ergibt sich insbesondere aus:
- dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- dem Regionalisierungsgesetz (RegG)
- den Nahverkehrsgesetzen der Länder
- europäischen Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Verkehrsleistungen
In Frankreich entspricht der ÖPNV im Wesentlichen dem
"transport public de proximité". Der juristische Rahmen ergibt sich insbesondere aus dem
Code des transports, insbesondere den Regelungen zur Organisation der Mobilität durch die
autorités organisatrices de la mobilité (AOM) sowie den Bestimmungen zur
délégation de service public und zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren.
Die Gebietskörperschaften (Regionen, Départements und interkommunale Zusammenschlüsse) übernehmen
als zuständige Behörden für die Mobilität (Autorités organisatrices de la mobilité, AOM) die
Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Die
Umsetzung erfolgt durch Verkehrsunternehmen im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge.
Im
Raum SaarMoselle besteht ein
eng vernetztes grenzüberschreitendes Verkehrssystem, das Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist und auf die alltägliche Mobilität zwischen
dem Saarland und dem Département Moselle ausgerichtet ist.
Zentrale Elemente dieses Systems sind die
Saarbahn sowie die grenzüberschreitende
Buslinie MS (Moselle Saar), die gemeinsam wichtige Verbindungen im Berufs-, Schul- und Alltagsverkehr sicherstellen.
Die Buslinie MS verbindet den Raum Saint-Avold mit Saarbrücken und stellt eine direkte grenzüberschreitende ÖPNV-Verbindung dar, die mehrere Gemeinden des Eurodistrict SaarMoselle erschließt und damit die Mobilität im funktionalen Verflechtungsraum stärkt.
Die Saarbahn ergänzt dieses Angebot als Stadtbahn- und Regionalverkehrssystem und verbindet insbesondere Saarbrücken mit der französischen Grenzstadt Sarreguemines. Sie übernimmt damit sowohl innerstädtische als auch grenzüberschreitende Funktionen im täglichen Pendler- und Regionalverkehr.
Eine besondere historische Bedeutung im grenzüberschreitenden ÖPNV des Saarraums hat zudem die
Buslinie 30, die seit 1974 als erste grenzüberschreitende Stadtbuslinie zwischen Saarbrücken und Forbach eingerichtet wurde. Sie gilt als frühes Beispiel institutionalisierter Zusammenarbeit im öffentlichen Verkehr in der Grenzregion und ist Teil der Entwicklung integrierter Mobilitätsstrukturen im Raum SaarMoselle.