Natura 2000
Natura 2000
Natura 2000 ist ein europaweites ökologisches Schutzgebietsnetz der Europäischen Union. Es dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt sowie dem Schutz gefährdeter natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa. Das Netzwerk wurde in Europa auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) geschaffen.
Natura 2000 umfasst zwei Schutzgebietstypen:
  • FFH-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise besondere Erhaltungsgebiete)
  • Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas SPA)

Ziel von Natura 2000 ist nicht die vollständige Ausweisung unberührter Naturräume, sondern die langfristige Sicherung gefährdeter Arten und Lebensräume unter Berücksichtigung nachhaltiger menschlicher Nutzungen. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus oder regionale Entwicklung bleiben grundsätzlich möglich, sofern die Erhaltungsziele der Gebiete nicht beeinträchtigt werden.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, geeignete Gebiete auszuwählen, deren Erhaltungszustand zu sichern sowie Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung festzulegen. Für Projekte oder Pläne, die ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, ist eine spezielle Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung vor allem durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere durch die Vorschriften zu Natura-2000-Gebieten und zur FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die konkrete Ausweisung und Verwaltung der Gebiete obliegt den Bundesländern.
In Frankreich trägt das System ebenfalls die Bezeichnung Natura 2000. Die rechtlichen Grundlagen beruhen ebenso unmittelbar auf den europäischen Richtlinien zur Habitat- und Vogelschutzpolitik.
Die französische Umsetzung erfolgt insbesondere durch:
  • den Code de l'environnement
  • die Ausweisung von zones spéciales de conservation (ZSC)
  • die Ausweisung von zones de protection spéciale (ZPS)
     
Die Umsetzung erfolgt häufig über sogenannte documents d'objectifs (DOCOB), die unter Beteiligung lokaler Akteure erstellt werden und Erhaltungsmaßnahmen definieren.
Das Natura-2000-System ist in Deutschland und Frankreich rechtlich und funktional weitgehend gleich, da beide Staaten dieselben europäischen Vorgaben anwenden. Unterschiede bestehen vor allem in den Verwaltungsstrukturen sowie in der praktischen Umsetzung und Steuerung der Schutzmaßnahmen.
Im Raum SaarMoselle werden Natura-2000-Gebiete jeweils nach nationalem Recht ausgewiesen und verwaltet. Zwischen den Schutzgebieten auf deutscher und französischer Seite bestehen teilweise ökologische Zusammenhänge, insbesondere entlang grenznaher Gewässer- und Landschaftsräume.
Im Saarland sind mehrere Flächen des Biosphärenreservats Bliesgau Bestandteil des Natura-2000-Netzwerks. Dazu gehören insbesondere FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete entlang der Blies sowie in den Kalk- und Streuobstlandschaften des Saarpfalz-Kreises. 
Im Département Moselle bestehen ebenfalls Natura-2000-Gebiete, die nach französischem Recht als zones spéciales de conservation (ZSC) beziehungsweise zones de protection spéciale (ZPS) ausgewiesen sind.
Unsere Partner