Metropolregionen sind
großräumige Verflechtungsräume, die sich durch eine hohe Konzentration wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, politischer, kultureller und infrastruktureller Funktionen auszeichnen. Sie bestehen in der Regel aus einer oder mehreren Kernstädten sowie ihrem funktional verbundenen Umland.
Charakteristisch sind intensive Pendlerbeziehungen, wirtschaftliche Netzwerke, leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen sowie überregionale und internationale Bedeutung.
In Deutschland dienen Metropolregionen insbesondere der raumordnerischen Zusammenarbeit und der gemeinsamen Entwicklung von Standort-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Innovationsstrategien. Sie sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und eine abgestimmte Entwicklung über kommunale und teilweise auch über Ländergrenzen hinweg ermöglichen.
Die
Europäische Metropolregion ist
kein eigener Verwaltungstyp und
keine Gebietskörperschaft. Vielmehr handelt es sich um einen
Kooperationsraum verschiedener Gebietskörperschaften und Institutionen. Die Anerkennung der Europäischen Metropolregionen in Deutschland erfolgt durch die
Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO). Derzeit bestehen
elf Europäische Metropolregionen in Deutschland.
Der juristische Rahmen ergibt sich aus dem
Raumordnungsgesetz (ROG) sowie den
raumordnerischen Leitbildern der Ministerkonferenz für Raumordnung.
Metropolregionen besitzen jedoch keine eigenständige gesetzlich definierte Gebietskategorie mit einheitlicher Organisationsform. Ihre konkrete institutionelle Ausgestaltung erfolgt überwiegend durch freiwillige Kooperationen zwischen Ländern, Kommunen, Regionalverbänden, Kammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und weiteren Akteuren.
In Frankreich existiert kein vollständig identisches Pendant zu den deutschen Europäischen Metropolregionen. Der Begriff
"métropole" bezeichnet dort eine
gesetzlich definierte Form der interkommunalen Zusammenarbeit mit erweiterten Zuständigkeiten im Bereich der Stadtentwicklung, Mobilität, Wirtschaftsförderung und Raumplanung.
Die französischen métropoles
sind établissements publics de coopération intercommunale (EPCI) mit eigener Rechtspersönlichkeit und Steuerhoheit. Sie dienen der integrierten Steuerung großer urbaner Räume und wurden insbesondere durch die Reformen der territorialen Verwaltung seit 2010 gestärkt.
Rechtsgrundlage ist der
Code général des collectivités territoriales (CGCT).
Die deutschen Metropolregionen und die französischen métropoles verfolgen teilweise vergleichbare Ziele hinsichtlich der Bündelung metropolitaner Funktionen und der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Sie unterscheiden sich jedoch wesentlich in ihrer rechtlichen Struktur.
Im
Raum SaarMoselle bestehen grenzüberschreitende funktionale Verflechtungen zwischen dem Saarland, Lothringen, Luxemburg und Rheinland-Pfalz, die teilweise metropolitane Funktionen aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die
Großregion als europäischer Kooperationsraum mit institutionalisierter Zusammenarbeit in den Bereichen Raumplanung, Mobilität, Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Hochschulwesen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken positioniert sich in diesem Zusammenhang als „
Eurometropole Saarbrücken“ und verweist auf die enge deutsch-französische Integration in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Mobilität. Die institutionelle Zusammenarbeit erfolgt insbesondere im Rahmen des
Eurodistrict SaarMoselle (EVTZ), der Großregion sowie des Städtenetzes QuattroPole.