Die
kommunale Freiraumplanung ist ein Teilbereich der räumlichen Planung auf Ebene der Gemeinden und befasst sich mit der Sicherung, Entwicklung und Gestaltung nicht bebauter Flächen im Siedlungs- und Außenbereich. Dazu zählen insbesondere Grünflächen, Parks, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wälder sowie Gewässerräume.
Ziel der Freiraumplanung ist es, ökologische Funktionen zu erhalten, die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern und eine ausgewogene Flächennutzung im Spannungsfeld von Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Naturschutz und Erholung zu gewährleisten.
Sie erfüllt dabei insbesondere folgende Funktionen:
- Sicherung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich
- Erhalt von Biodiversität und ökologischen Ausgleichsräumen
- Bereitstellung von Erholungs- und Freizeitflächen
- Klimaanpassung, insbesondere durch Frischluftschneisen und Kühlungsräume
- Steuerung der Flächeninanspruchnahme im Außenbereich
Die Freiraumplanung ist integraler Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung und wird vor allem im Flächennutzungsplan sowie in Bebauungsplänen berücksichtigt. Ergänzend kommen landschaftsplanerische Instrumente zum Einsatz, insbesondere der Landschaftsplan, der die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege konkretisiert.
Der juristische Rahmen in Deutschland ergibt sich insbesondere aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Während das BauGB die
planungsrechtliche Steuerung der Bodennutzung durch die Gemeinden regelt, enthält das BNatSchG
Vorgaben zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Auf Landesebene konkretisieren die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze und Planungsgesetze diese Vorgaben.
In Frankreich existiert kein direkt gleichlautender Begriff der kommunalen Freiraumplanung. Funktional vergleichbar sind jedoch verschiedene Instrumente der Stadt- und Raumplanung, insbesondere die
Berücksichtigung von Freiflächen im plan local d'urbanisme (PLU), der die Bodennutzung auf kommunaler Ebene regelt.
Darüber hinaus spielen Instrumente wie
die trame verte et bleue eine zentrale Rolle. Dabei handelt es sich um ein
nationales Konzept zur Sicherung ökologischer Verbundstrukturen welches auf regionaler sowie lokaler Ebene umgesetzt wird. Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung von
Biodiversitätskorridoren.
Der juristische Rahmen in Frankreich ergibt sich insbesondere aus dem
Code de l'urbanisme für die Bauleitplanung sowie dem
Code de l'environnement für naturschutzrechtliche Belange.