Der
Einzelhandel bezeichnet den Verkauf von Waren an Endverbraucher in haushaltsüblichen Mengen. Er stellt die letzte Stufe der Distributionskette zwischen Produktion und Konsum dar und umfasst sowohl stationäre Verkaufsformen (z. B. Ladengeschäfte, Supermärkte, Einkaufszentren) als auch den Versand- und Onlinehandel.
Ziel des Einzelhandels ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern sicherzustellen und gleichzeitig zur wirtschaftlichen Entwicklung von Städten und Gemeinden beizutragen.
Der Einzelhandel erfüllt insbesondere folgende Funktionen:
- Sicherstellung der Grund- und Nahversorgung der Bevölkerung
- Belebung von Innenstädten und Ortszentren
- Bereitstellung von Arbeitsplätzen
- Prägung der funktionalen Struktur von Siedlungsräumen
- Einfluss auf Verkehrsaufkommen und Standortentwicklung
In der
Raumplanung ist der Einzelhandel von besonderer Bedeutung, da insbesondere großflächige Betriebe erhebliche Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur, die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie auf Verkehrsströme haben.
In Deutschland wird der Einzelhandel vor allem über das öffentliche Bau- und Planungsrecht gesteuert :
- Baugesetzbuch (BauGB): regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 ff.)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO): bestimmt, in welchen Baugebieten Einzelhandelsnutzungen zulässig sind
- Großflächiger Einzelhandel wird nach § 11 BauNVO gesondert behandelt; eine feste Flächengrenze enthält die Vorschrift nicht. In der Rechtsprechung und Planungspraxis hat sich jedoch eine Verkaufsfläche von etwa 800 m² als Orientierungswert etabliert.
- Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungspläne): enthalten Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels (z. B. Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot)
- Kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzepte: konkretisieren die räumliche Steuerung auf lokaler Ebene
Ziel dieser Regelungen ist insbesondere der
Schutz zentraler Versorgungsbereiche sowie eine
geordnete städtebauliche Entwicklung.
Das
Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufleute und Handelsgeschäfte, insbesondere Buchführungspflichten, Unternehmensformen und Vertragsbeziehungen, hat jedoch keine direkte steuernde Funktion für die räumliche Ansiedlung des Einzelhandels.
In Frankreich wird der Einzelhandel durch eine
Kombination aus Städtebau- und Wirtschaftsrecht gesteuert, wobei die Regulierung stärker zentralisiert und formalisiert ist als in Deutschland.
Zentrale rechtliche Grundlagen sind:
- das Code de l'urbanisme, das die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt
- das Code de commerce, das wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen des Handels festlegt
Für größere Einzelhandelsvorhaben besteht eine besondere Genehmigungspflicht:
- Autorisation d'exploitation commerciale (AEC): erforderlich für großflächige Einzelhandelsprojekte
- Entscheidung durch die Commission départementale d'aménagement commercial (CDAC) auf Grundlage raumordnerischer und wirtschaftlicher Kriterien
Die Steuerung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Schutz bestehender Stadt- und Ortszentren
- ausgewogene territoriale Verteilung von Einzelhandelsangeboten
- Begrenzung negativer Auswirkungen großflächiger Projekte auf kleinere Handelsstrukturen