Copropriété
Die Copropriété bezeichnet in Frankreich das gemeinschaftliche Eigentum an einem Gebäude oder einem Immobilienkomplex, der in einzelne Einheiten (Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder andere Nutzungen) aufgeteilt ist. Jeder Eigentümer besitzt ein Sondereigentum an seiner Einheit sowie einen Anteil am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes.

Die Copropriété ist insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und größeren Wohnanlagen verbreitet, in denen mehrere Eigentümer unterschiedliche Teile desselben Gebäudes nutzen.

Zu den wichtigsten Merkmalen der Copropriété gehören insbesondere:
• Sondereigentum, also das ausschließliche Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder Nutzungseinheit
• Gemeinschaftseigentum, etwa Treppenhäuser, Aufzüge, Dächer, Gärten oder technische Anlagen, die allen Eigentümern gemeinsam gehören
• die Eigentümerversammlung (assemblée générale), in der Entscheidungen über Budget, Instandhaltungsmaßnahmen oder Verwaltungsfragen getroffen werden
• der Verwalter (syndic), der für die administrative, finanzielle und technische Verwaltung des Gebäudes sowie für die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung zuständig ist

Die Copropriété dient dazu, die Verwaltung und Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile rechtlich zu organisieren und die Kosten zwischen den Eigentümern entsprechend ihrer Miteigentumsanteile aufzuteilen.

Ein vergleichbares System existiert in Deutschland im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch hier besitzen Eigentümer ein Sondereigentum an ihrer Wohnung und Miteigentum am Gemeinschaftseigentum. Entscheidungen über Verwaltung und Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche werden in der Eigentümerversammlung getroffen und können von einem bestellten Verwalter umgesetzt werden.

Der rechtliche Rahmen der Copropriété in Frankreich beruht insbesondere auf dem Gesetz Nr. 65-557 vom 10. Juli 1965 über das Wohnungseigentum an bebauten Immobilien, ergänzt durch Bestimmungen des Code civil sowie des Code de la construction et de l'habitation.

In Deutschland ist das entsprechende System im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt, das Rechte und Pflichten der Eigentümer, die Organisation der Eigentümergemeinschaft sowie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums festlegt.
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