Funktionaler Raum

Der funktionale Raum, was ist das?
Der funktionale Raum ist eine Neuheit im Kooperationsprogramm Interreg VI A Großregion. Sie ermöglicht strukturierten grenzüberschreitenden Gebieten, wie dem Eurodistrict SaarMoselle, über eine Zuweisung von EFRE-Mitteln zu verfügen, um grenzüberschreitende Projekte zu bezuschussen, die auf ihrem Gebiet stattfinden und zur Umsetzung ihrer Strategie beitragen.

So verfügt der Eurodistrict SaarMoselle über 9,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union, um seine Territoriale Strategie 2021-2027 umzusetzen.

Die Strategie umfasst 5 Themenbereiche, die ihrerseits durch mehrere Ziele und Maßnahmen detailliert beschrieben werden:

 
 

Interkulturalität Zweisprachigkeit


Wirtschaftsentwicklung

Raumplanung / Mobilität


Gesundheit


Tourismus

 
 
Funktionaler Raum SaarMoselle
Entdecken Sie unsere Territoriale Strategie





Grenzüberschreitende Projekte mit einem Gesamtbudget von über 200.000 € können je nach Qualität und Umfang des Projekts sowie den strategischen Prioritäten des funktionalen Raums SaarMoselle von einer Kofinanzierung profitieren. Ein Auswahlkomitee, bestehend aus dem Präsidium des Eurodistricts und je 5 Delegierten der französischen und der deutschen Seite, wählt die Projekte aus.

Die erste Sitzung des Auswahlkomitees findet am 04.07.2023 statt.
Ein Projekt einreichen
Das gesamte Verfahren erfolgt online über JEMS, das Tool für die Einreichung und die Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Grossregion 2021-2027.
  • Bevor der Projektträger in Erwägung zieht, ein Projekt im Rahmen des funktionalen Raums einzureichen, überprüft er, ob sein Projekt in den Rahmen der Territorialen Strategie fällt und ob die erwarteten Auswirkungen des Projekts überwiegend auf dem Gebiet des Eurodistricts SaarMoselle liegen.
  • Der federführende Partner des Projekts richtet ein Konto bei JEMS Großregion ein und bewirbt sich für den Projektaufruf „SaarMoselle - AAP1“.
  • Der federführende Partner füllt die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Informationen aus und fügt die Bescheinigungen bei, die bei der Validierung des Projekts auf JEMS verlangt werden.
     
Wie geht es weiter
Das Projekt wird zunächst vom Gemeinsamen Interreg-Sekretariat analysiert, das untersucht, ob die Bedingungen für die Zulässigkeit im Rahmen des Interreg-Programms erfüllt sind. Wenn das Projekt nicht zulässig ist, wird der Antrag abgelehnt. Ein Antrag kann neu formuliert und zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden. Zusätzliche Fragen zum Inhalt des Projekts können auch vom EVTZ Eurodistrict SaarMoselle gestellt werden.

Wenn der Kofinanzierungsantrag zulässig ist, prüft die Verwaltungsstruktur des funktionalen Raums - der EVTZ Eurodistrict SaarMoselle - anschließend das Projekt inhaltlich und nimmt eine Bewertung über den Inhalt und die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Zulässigkeitskriterien vor. Ein Auswahlkomitee entscheidet über die endgültige Annahme des Projekts. Schließlich stellt die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms den Zuwendungsbescheid aus.
 
Kontaktstellen des Programms

Die für das Gebiet des federführenden Partners zuständige Kontaktstellen sind erreichbar, um Ihnen bei der Vorbereitung des Projekts zu helfen (Frage zum Interreg-Programm, Fragen zum Zuwendungsantrag, Budgetvorbereitung).

Externer Link zu den Kontaktstellen
Wichtige Informationen zur Antragstellung:
Für alle Interreg Projekte :
Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen :
* Das Antragsformular ist direkt auf der JEMS-Plattform auszufüllen. Das oben stehende Word-Formular kann den Partnern als Arbeitsgrundlage dienen.