Die Unités paysagères bezeichnen in Frankreich homogene Landschaftseinheiten, die nach natürlichen Kriterien (Relief, Hydrologie, Vegetation), kulturellen Kriterien (Gestaltungen, landwirtschaftliche Formen, Kulturerbe) und visuellen Kriterien (Wahrnehmung, Horizont, visuelle Kontinuitäten) identifiziert werden. Sie dienen dazu, das Territorium zu beschreiben, zu analysieren und zu bewirtschaften, unter Berücksichtigung seiner landschaftlichen Besonderheiten.
Die Ziele der Unités paysagères sind:
Die Unités paysagères werden hauptsächlich verwendet in:
Das Konzept der Unités paysagères wird auch verwendet für die Erstellung von Landschaftsplänen, den Schémas Régionaux de Cohérence Écologique (SRCE) und für Maßnahmen zum Schutz klassifizierter Landschaften und Stätten.
In Deutschland ist das vergleichbare Konzept die Landschaftseinheiten oder Landschaftsräume, die nach natürlichen, morphologischen und kulturellen Kriterien definiert werden.
Sie dienen dazu:
Ein bemerkenswerter Unterschied liegt in der rechtlichen Verankerung: In Frankreich sind die Unités paysagères in die territorialen Planungsdokumente integriert und können eine verbindliche Rolle in den SCoT und PLU spielen, während sie in Deutschland hauptsächlich als Analyse- und Managementinstrumente der Länder dienen, mit einem eher indirekten Bezug zu lokalen Planungsinstrumenten.