Renaturierung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, einen durch menschliche Tätigkeiten beeinträchtigten, künstlich veränderten oder stark umgestalteten Naturraum wiederherzustellen, indem seine ökologischen Funktionen, seine Biodiversität sowie seine natürlichen Dynamiken wiederhergestellt werden.
Im Bereich der Raumordnung und Stadtentwicklung ist die Renaturierung Teil einer Strategie der ökologischen Transformation und des sparsamen Umgangs mit Flächen. Sie zielt insbesondere darauf ab, die Natur in stark anthropisierten Räumen, vor allem im urbanen Kontext, wieder stärker zur Geltung zu bringen.
Sie kann unterschiedliche Formen annehmen, wie etwa die Wiederherstellung von Fließgewässern, die Entsiegelung städtischer Böden, die ökologische Umnutzung von Industriebrachen, die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Ausgleichsmaßnahmen. Renaturierung beschränkt sich somit nicht auf punktuelle Maßnahmen (wie einfache Begrünung), sondern setzt eine umfassendere Transformation von Räumen und ihren ökologischen Funktionen voraus.
Die Renaturierung trägt insbesondere bei zu:
- dem Erhalt der Biodiversität
- der Bekämpfung des Klimawandels (Reduzierung von Hitzeinseln, Wassermanagement)
- der Prävention natürlicher Risiken (Überschwemmungen, Erosion)
- der Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bevölkerung
- der Wiederherstellung von Bodenfunktionen (Kohlenstoffspeicherung, Wasserkreislauf)
Sie stellt heute einen zentralen Hebel der Raumordnungs- und Planungspolitik dar, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ziel der französischen
ZAN Politik bis 2050, das einen tiefgreifenden Wandel in der Art und Weise der territorialen Entwicklung markiert.
Die Renaturierung stellt kein einheitliches Rechtsinstrument dar, sondern ist in verschiedene rechtliche Rahmen eingebettet:
- im Code de l'urbanisme (französisches Baugesetzbuch), insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme (ZAN, Gesetz „Climat et Résilience“ von 2021)
- im Code de l'environnement (französisches Umweltgesetzbuch) zum Schutz der Biodiversität, und der ökologischen Verbundsysteme
- die Wasserbewirtschaftungspolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie)
- durch französische Planungsinstrumente (SCoT, PLU, OAP), die Ziele der Renaturierung integrieren können
Es bestehen zudem operative und finanzielle Instrumente, wie etwa der „
Fonds vert“, der Projekte zur Renaturierung von Städten und Gemeinden unterstützt (Begrünung, Bodenwiederherstellung, Öffnung von Gewässern usw.).
Die Gebietskörperschaften spielen, unterstützt durch Stadtplanungsagenturen und weitere öffentliche Akteure (ADEME, Wasseragenturen), eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung territorialer Renaturierungsstrategien.
In Deutschland ist die Renaturierung ebenfalls in verschiedene rechtliche Rahmen eingebettet, insbesondere dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und durch Instrumente der Raum- und Landschaftsplanung.
Das deutsche Recht beruht insbesondere auf dem Prinzip der
Eingriffsregelung, wonach Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen sind. In diesem Rahmen werden Renaturierungsmaßnahmen häufig als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen eingesetzt.
Darüber hinaus wird die Renaturierung von Gewässern im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie stark gefördert, mit dem Ziel, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen.
Somit stellt die Renaturierung sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ein zentrales Instrument der Umwelt- und nachhaltigen Raumentwicklungspolitik dar, auch wenn sie nicht auf einem einheitlichen Rechtsinstrument beruht, sondern auf einem kohärenten Gefüge von Normen und öffentlichen Politiken.