Plan local d’urbanisme (PLU) et Plan local d’urbanisme intercommunal (PLUi)
Der Plan local d'urbanisme (PLU) ist das zentrale Instrument der kommunalen Bauleitplanung in Frankreich. Er legt die allgemeinen Regeln für die Nutzung des Bodens auf dem Gebiet einer Gemeinde fest und dient dazu, die städtebauliche Entwicklung, die Bebauung sowie den Schutz von Umwelt und Landschaft zu steuern.

Der PLU bestimmt insbesondere:
  • die Bodennutzung (z. B. Bauzonen, landwirtschaftliche Flächen, Naturflächen)
  • die Regeln für Bauweise, Höhe und Lage von Gebäuden
  • öffentliche Dienstbarkeiten und Umweltauflagen
  • die städtebaulichen Entwicklungsziele der Gemeinde
     
Der PLU wird von der Gemeinde erarbeitet und nach einer öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der zuständigen Behörden vom Gemeinderat verabschiedet. Er bildet die rechtliche Grundlage für Entscheidungen über Baugenehmigungen und andere Genehmigungsverfahren im Bauwesen.

Der PLU wurde durch das Gesetz über Solidarität und Stadterneuerung (Loi relative à la solidarité et au renouvellement urbains – loi SRU) vom 13. Dezember 2000 eingeführt. Dieses Gesetz ersetzte den früheren Plan d'occupation des sols (POS), der zuvor das wichtigste kommunale Planungsinstrument darstellte. Ziel der Reform war es, die Stadtplanung zu modernisieren und stärker an den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

Die rechtlichen Grundlagen des PLU finden sich im Code de l'urbanisme, der Inhalt, Struktur und Rechtswirkungen des Dokuments festlegt. Ein PLU besteht in der Regel aus mehreren Bestandteilen:
  • Rapport de présentation
    Analyse des Ausgangszustands (insbesondere Umwelt) und Begründung der planerischen Entscheidungen
  • Projet d'aménagement et de développement durables (PADD)
    Strategische Leitlinien für die langfristige Entwicklung der Gemeinde
  • Orientations d'aménagement et de programmation (OAP)
    Planungsgrundsätze für bestimmte Entwicklungsbereiche
  • Règlement
    verbindliche Regeln zur Bodennutzung und zu Bauvorschriften
  • Documents graphiques
    Karten, die die verschiedenen Zonen (z. B. urban, à urbaniser, agricole, naturelle) abgrenzen
  • Annexes
    zusätzliche Informationen, insbesondere zu servitudes d'utilité publique

     
Die Erstellung und Änderung eines PLU liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Gemeinde oder, falls ein PLUi vorhanden ist, eines interkommunalen Gemeindeverbands (EPCI – établissement public de coopération intercommunale). Das Verfahren umfasst üblicherweise Phasen der öffentlichen Beteiligung, der Konsultation beteiligter öffentlicher Stellen und eine öffentliche Anhörung vor der endgültigen Genehmigung.

Der Plan local d'urbanisme intercommunal (PLUi) ist eine Variante des PLU, die nicht auf Ebene einer einzelnen Gemeinde, sondern für mehrere Gemeinden gemeinsam erstellt wird. Er wird in der Regel von einem interkommunalen Zusammenschluss von Gemeinden (z. B. communauté de communes oder communauté d'agglomération) erarbeitet.

Der PLUi verfolgt das Ziel, die räumliche Entwicklung mehrerer Gemeinden zu koordinieren und eine kohärente Planung in Bezug auf:
  • Siedlungsentwicklung,
  • wirtschaftliche Entwicklung,
  • Wohnungsbau,
  • Verkehr und Infrastruktur,
  • Umwelt- und Landschaftsschutz
zu gewährleisten.

Der PLUi legt unter anderem fest:
  • die Bau- und Schutzgebiete im gesamten interkommunalen Gebiet,
  • Bebauungs- und Dichtevorschriften,
  • Umweltauflagen und Schutzbestimmungen,
  • die strategischen Entwicklungsziele für das gesamte Gebiet.
     
Die Ausarbeitung erfolgt durch den EPCI in enger Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden sowie mit staatlichen Behörden. Nach seiner Genehmigung ersetzt der PLUi die einzelnen kommunalen PLU in den beteiligten Gemeinden. Aufbau und rechtlicher Rahmen entsprechen weitgehend dem eines kommunalen PLU und sind ebenfalls im Code de l'urbanisme geregelt.

Ein direktes Äquivalent zum PLU oder PLUi existiert im deutschen Planungssystem nicht. Das deutsche System der Bauleitplanung ist stärker mehrstufig aufgebaut und verteilt die Funktionen der Planung auf mehrere Instrumente:
  • Flächennutzungsplan (FNP)
    vorbereitender Bauleitplan auf Ebene der Gemeinde, der die allgemeine Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbe, Landwirtschaft) festlegt. Er ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich für einzelne Bauvorhaben.
  • Bebauungsplan (B-Plan)
    verbindlicher Bauleitplan, der detaillierte Festsetzungen zur Nutzung einzelner Grundstücke enthält (z. B. Bauweise, Gebäudehöhe, Nutzung, überbaubare Flächen). Er ist unmittelbar maßgeblich für die Erteilung von Baugenehmigungen.
  • Regionalpläne / Raumordnungspläne
    übergeordnete Planungsinstrumente der Raumordnung, die Leitlinien für die räumliche Entwicklung größerer Regionen festlegen.

     
Während der französische PLU bzw. PLUi sowohl strategische Entwicklungsziele als auch verbindliche Bauvorschriften in einem einzigen Dokument zusammenführt, sind diese Funktionen im deutschen Planungssystem auf mehrere Planungsinstrumente und Ebenen verteilt.
Unsere Partner