Die
Déclaration Préalable (DP) ist ein französisches Verwaltungsverfahren, das bestimmte Bauvorhaben, Änderungen bestehender Bauwerke oder Nutzungsänderungen von Grundstücken betrifft. Sie ist Teil des französischen Baurechts
(Code de l'urbanisme) und dient dazu, die Gemeinde über ein Vorhaben vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren, um zu prüfen, ob es den lokalen Planungsregeln entspricht.
Hauptmerkmale:
- Betroffene Vorhaben: kleine Bauwerke (z. B. Gartenhäuser, Garagen), Fassadenänderungen, Swimmingpools bestimmter Größe, Errichtung von Zäunen oder Grundstücksteilungen.
- Ziel: Sicherstellung, dass das Vorhaben den PLU (Plan local d'urbanisme), Ausrichtungsregeln, Baulasten oder Umweltauflagen einhält.
- Verfahren: Einreichung des Antrags bei der Gemeinde, Prüfung durch die städtischen Planungsbehörden, Entscheidung innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen (in der Regel 1 Monat für Bauwerke ≤20 m², 2 Monate für größere Bauvorhaben).
- Entscheidung: Die Gemeinde kann das Vorhaben genehmigen, ablehnen oder Änderungen verlangen, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
Damit ist die DP ein Kontroll- und Konformitätsinstrument, das sicherstellt, dass Bauprojekte den lokalen Bauvorschriften und rechtlichen Vorgaben entsprechen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
In Deutschland gibt es kein direktes Pendant, aber ähnlich funktionieren Bauanträge für genehmigungspflichtige kleinere Bauvorhaben (z. B. Gartenhäuser, Carports), Voranfragen / Vorprüfungen bei der Bauaufsichtsbehörde und die Kontrolle der Einhaltung von
Bebauungsplan,
Landesbauordnung und örtlichen Vorschriften.