Document d’Aménagement Commercial (DAC) / Document d’Aménagement Artisanal et Commercial (DAAC)
Das Document d'Aménagement Commercial (DAC) und das Document d'Aménagement Artisanal et Commercial (DAAC) sind Planungsdokumente, die in das Schéma de cohérence territoriale (SCoT) integriert sind. Sie dienen dazu, auf interkommunaler bzw. regionaler Ebene die Ansiedlung und Entwicklung von Handels- und Handwerksaktivitäten zu steuern, um eine kohärente Organisation des wirtschaftlichen Angebots innerhalb eines Territoriums zu gewährleisten.

Das DAC betrifft in erster Linie die Ansiedlung und Entwicklung von Handelsaktivitäten, insbesondere Verkaufsflächen und größere Einzelhandelsstandorte. Es legt Orientierungen hinsichtlich der Lage, der Größe und der Verteilung von Handelseinrichtungen fest, um eine ausgewogene Entwicklung des Einzelhandels zu gewährleisten, die Vitalität der Innenstädte zu erhalten und eine übermäßige Ausdehnung kommerzieller Standorte in peripheren Lagen zu begrenzen.

Das DAAC, das in mehreren SCoT das DAC schrittweise ersetzt oder ergänzt hat, erweitert diesen Ansatz auf sämtliche handwerklichen und kommerziellen Aktivitäten. Ziel ist es insbesondere, Flächen für handwerkliche Nutzungen zu planen, deren Erhalt und Entwicklung in den Territorien zu fördern und Nutzungskonflikte mit Wohngebieten oder Naturräumen zu vermeiden.

Diese Dokumente verfolgen mehrere Ziele der Raum- und Wirtschaftspolitik:
  •  die kohärente Organisation der Ansiedlung von Handels- und Handwerksaktivitäten im Gebiet des SCoT
  •  die Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen verschiedenen städtischen und kommerziellen Zentren
  • die Abstimmung der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Raumordnung, der Mobilitätspolitik und dem Umweltschutz
  • die Orientierung von städtebaulichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Handels- und Handwerksansiedlungen
     
Innerhalb der Hierarchie der Planungsdokumente stellt das DAC bzw. das DAAC ein Orientierungsdokument des SCoT dar. Lokale Bauleitpläne, wie die Plans locaux d'urbanisme (PLU oder PLUi), müssen bei der Planung von Gewerbe- oder Handelsflächen mit dessen Vorgaben vereinbar sein.

Das DAC wurde durch das Gesetz Nr. 2008-776 vom 4. August 2008 zur Modernisierung der Wirtschaft eingeführt, um die Handelsplanung stärker in die Raumplanungsdokumente zu integrieren. Spätere Reformen der kommerziellen Stadtplanung,  insbesondere das Gesetz Nr. 2014-626 vom 18. Juni 2014 über Handwerk, Handel und Kleinstunternehmen (sogenannte „Loi Pinel“),  führten zur Weiterentwicklung hin zum Document d'Aménagement Artisanal et Commercial (DAAC).

Das Gesetz Nr. 2018-1021 vom 23. November 2018 über die Entwicklung des Wohnungswesens, der Raumordnung und der Digitalisierung (Loi ELAN) hat dieses Instrument anschließend gestärkt, indem es die verpflichtende Integration des DAAC in das Document d'Orientation et d'Objectifs (DOO) des SCoT festlegte und seine Rolle bei der Steuerung der Ansiedlung kommerzieller Einrichtungen präzisierte.


Der rechtliche Rahmen dieser Dokumente ist im Code de l'urbanisme festgelegt, der ihre Integration in das SCoT sowie ihre Berücksichtigung durch die lokalen Bauleitplanungsdokumente vorsieht.

In Deutschland existiert kein direktes institutionelles Äquivalent zum DAC oder DAAC. Funktional vergleichbare Instrumente finden sich jedoch insbesondere in:
  • Einzelhandelskonzepten, die von Kommunen oder Regionen erstellt werden
  • Gewerbeflächenentwicklungskonzepten
  • Planungsleitlinien zur Ansiedlung von Handelsstandorten, die in Regionalplänen oder Flächennutzungsplänen enthalten sein können
Diese Instrumente dienen ebenfalls dazu, die Lage von Handelsflächen und Gewerbegebieten zu steuern, Innenstädte zu schützen und Verkehrs- sowie Infrastrukturplanung zu koordinieren.

Im Gegensatz zu den französischen DAC- bzw. DAAC-Dokumenten haben diese Konzepte jedoch häufig eher strategischen oder empfehlenden Charakter, und ihre rechtliche Verbindlichkeit hängt davon ab, ob und in welcher Form sie in verbindliche Planungsinstrumente wie den Flächennutzungsplan oder den Bebauungsplan übernommen werden.
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