Der Begriff
Artificialisation des sols bezeichnet die dauerhafte Umwandlung natürlicher, landwirtschaftlicher oder bewaldeter Böden in durch menschliche Nutzung geprägte Flächen, insbesondere durch Urbanisierung, die Errichtung von Gebäuden, den Bau von Verkehrsinfrastrukturen oder die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten.
Diese Umwandlung führt in der Regel zu einer Beeinträchtigung oder zum Verlust der natürlichen Funktionen des Bodens, insbesondere:
- der ökologischen Funktion als Lebensraum für die Biodiversität
- der hydrologischen Funktion (Versickerung, Speicherung und Filterung von Wasser)
- der klimatischen Funktion (Kohlenstoffspeicherung, Temperaturregulierung)
- der agronomischen Funktion im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion
Die Artificialisation kann unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel:
- die Bodenversiegelung durch Gebäude, Straßen oder Parkplätze
- der Bodentritt, das Verdichten oder die Beeinträchtigung der Bodenstruktur im Zuge von Bau- und Erschließungsmaßnahmen
- die Umwandlung landwirtschaftlicher oder natürlicher Flächen in urbane, gewerbliche oder industrielle Nutzungen
In der französischen Raumordnungs- und Umweltpolitik stellt die
Reduzierung der Artificialisation des sols ein zentrales Ziel der nachhaltigen territorialen Entwicklung dar. Sie steht insbesondere im Zusammenhang mit dem politischen Ziel der
Zéro artificialisation nette (ZAN).
Dieses Ziel wurde insbesondere durch die
Loi Climat et Résilience verankert und ist Teil des rechtlichen Rahmens des
Code de l'urbanisme , der die Instrumente der Raumplanung regelt.
Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen verpflichten insbesondere Regionen, interkommunale Zusammenschlüsse sowie Gemeinden dazu, Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in ihre Raumplanungsdokumente zu integrieren, etwa in das
Schéma de cohérence territoriale (SCoT) oder den
Plan local d'urbanisme (PLU/PLUi).
In Deutschland existiert kein vollständig deckungsgleicher Begriff für
Artificialisation des sols. Am ehesten entsprechen ihm die Begriffe
Bodenversiegelung und
Flächeninanspruchnahme.
Auch in der deutschen Raumordnungspolitik stellt die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ein wichtiges Ziel dar. Die Grundsätze eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Boden sind insbesondere im
Baugesetzbuch (BauGB) sowie im
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verankert. Diese Regelwerke fördern eine nachhaltige Nutzung der Bodenressourcen und die Begrenzung der Bodenversiegelung.