Recensement de la population
Volkszählung
Die Volkszählung ist eine amtliche statistische Erhebung, die darauf abzielt, die gesamte Bevölkerung eines Gebiets zu erfassen und Informationen über ihre demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale (Alter, Beruf, Wohnsituation, Haushaltszusammensetzung usw.) zu erheben.

Sie stellt ein grundlegendes Instrument zur Kenntnis der Bevölkerung dar und ermöglicht es den öffentlichen Behörden, politische Maßnahmen an die tatsächlichen Bedürfnisse eines Gebiets anzupassen. Die aus der Volkszählung gewonnenen Daten werden insbesondere verwendet, um:
  • öffentliche Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Verkehr) zu planen
  • finanzielle Zuweisungen zwischen Gebietskörperschaften zu verteilen
  • Wahlkreise zu organisieren
  • demografische Entwicklungen (Wachstum, Alterung, Mobilität) zu analysieren
In Frankreich wird die Volkszählung vom Institut national de la statistique et des études économiques (INSEE) organisiert. Seit 2004 beruht sie auf einer sogenannten kontinuierlichen Methode:
  • in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wird alle fünf Jahre eine Vollerhebung durchgeführt
  • in größeren Gemeinden wird jährlich eine Stichprobenerhebung bei einem Teil der Bevölkerung durchgeführt, wodurch die Daten jedes Jahr aktualisiert werden können

Diese Methode ermöglicht regelmäßige und aktuellere Ergebnisse als eine einmalige Gesamterhebung.

Rechtlich ist die Volkszählung in Frankreich insbesondere im Code général des collectivités territoriales sowie im Gesetz über die amtliche Statistik geregelt. Die Teilnahme an der Volkszählung ist verpflichtend, die erhobenen Daten unterliegen jedoch dem Statistikgeheimnis und dürfen nicht für administrative oder steuerliche Kontrollzwecke verwendet werden.


Die Gemeinden spielen eine wesentliche Rolle bei der praktischen Durchführung der Volkszählung (Einstellung von Erhebungsbeauftragten, Information der Bevölkerung), unter der Koordination des INSEE.


In Deutschland entspricht die Volkszählung dem Zensus, der unter der Verantwortung des Statistisches Bundesamt (Destatis) in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt wird.

Im Unterschied zum kontinuierlichen französischen Modell beruht die Volkszählung in Deutschland auf periodischen Erhebungen mit einer kombinierten Methode:

  • Nutzung vorhandener Verwaltungsregister (insbesondere Melderegister)
  • ergänzende Stichprobenerhebungen bei der Bevölkerung
  • Erhebung von Daten zu Gebäuden und Wohnungen
Diese Methode zielt darauf ab, die Belastung für die Bürger zu verringern und gleichzeitig die Genauigkeit der Daten zu verbessern.

Der rechtliche Rahmen der Volkszählung in Deutschland ergibt sich insbesondere aus dem Zensusgesetz sowie aus den Statistikgesetzen der Länder. Wie in Frankreich ist der Schutz personenbezogener Daten ein zentrales Element, das durch den europäischen Datenschutzrahmen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gestärkt wird.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Systemen besteht darin, dass es in Deutschland kommunale Melderegister gibt, die eine kontinuierliche administrative Erfassung der Bevölkerung ermöglichen. Ein entsprechendes Register existiert in Frankreich nicht, was den Rückgriff auf regelmäßige statistische Erhebungen erklärt.
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