Die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesrechtliche Rechtsverordnung in Deutschland, die die bauliche Nutzung von Grundstücken im Rahmen der Bauleitplanung näher konkretisiert. Sie ergänzt das Baugesetzbuch (BauGB) und bildet zusammen mit diesem die zentrale Grundlage des deutschen Städtebau- und Planungsrechts.
Die Baunutzungsverordnung regelt insbesondere die
zulässige Art der baulichen Nutzung in Baugebieten. Sie definiert hierfür verschiedene Baugebietstypen, wie zum Beispiel:
- Wohngebiete
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete
Darüber hinaus enthält sie Regelungen zur Maß der baulichen Nutzung, insbesondere zu:
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Baumassenzahl (BMZ)
- Anzahl der Vollgeschosse
Ziel der Baunutzungsverordnung ist es, eine
geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und eine
einheitliche steuerungsrechtliche Grundlage für die kommunale Bauleitplanung zu schaffen. Sie konkretisiert dabei die im Baugesetzbuch vorgesehenen planerischen Vorgaben.
Der juristische Rahmen ergibt sich aus der Ermächtigung in
§ 9a BauGB, die den Bund zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der städtebaulichen Ordnung berechtigt. Die Baunutzungsverordnung ist somit eine bundesrechtliche Verordnung auf Grundlage des Baugesetzbuchs.
Ein funktionales Pendant im französischen Recht ist der
Code de l'urbanisme, insbesondere durch seine Regelungen zu den zones urbaines, à urbaniser, agricoles et naturelles innerhalb des
Plan local d'urbanisme (PLU). Im Gegensatz zur deutschen Baunutzungsverordnung erfolgt die Regelung der baulichen Nutzung in Frankreich jedoch
unmittelbar innerhalb der Planungsdokumente und nicht durch eine eigenständige bundesrechtliche Verordnung.