Das
Baugesetzbuch (BauGB) ist das
zentrale Bundesgesetz des deutschen Städtebau- und Planungsrechts. Es regelt die rechtlichen Grundlagen der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung in Deutschland, insbesondere die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken.
Das Baugesetzbuch bildet die rechtliche Grundlage für die kommunale Bauleitplanung. Es unterscheidet dabei insbesondere zwischen:
- dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan
- dem Bebauungsplan als verbindlichem Bauleitplan
Zentrale Inhalte des Baugesetzbuchs sind unter anderem:
- die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung
- der Schutz von Umwelt- und Klimabelangen im Planungsprozess
- die Regelung von Beteiligungs- und Abwägungsverfahren
- bodenrechtliche Instrumente (z. B. Enteignung, Umlegung, städtebauliche Verträge)
Der juristische Rahmen des Baugesetzbuchs beruht auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Bodenrechts. Das BauGB ist Teil des
besonderen Städtebaurechts und wird durch die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die
Planzeichenverordnung ergänzt.
Das funktionale Pendant ist vor allem der
Code de l'urbanisme, der die Regeln der Raumplanung, der Flächennutzung und der Bauleitplanung in Frankreich festlegt.
Der Code de l'urbanisme in Frankreich und das Baugesetzbuch (BauGB) in Deutschland unterscheiden sich vor allem in ihrer Systemlogik: Während das BauGB Teil eines föderalen Systems ist und den Gemeinden eine starke Stellung in der verbindlichen Bauleitplanung einräumt, ist der Code de l'urbanisme stärker zentralstaatlich geprägt und stärker durch staatliche Vorgaben gesteuert. Zudem unterscheidet sich die Planungsstruktur, da Deutschland mit einem zweistufigen System aus Flächennutzungs- und Bebauungsplan arbeitet, während Frankreich integriertere Planungsinstrumente wie Plan local d'urbanisme (PLU) et le Schéma de cohérence territoriale (SCoT).