Vereinbarung zum Rettungswesen
Vereinbarung vom 11.06.2008 zwischen der Agence régionale de l'hospitalisation de Lorraine und dem Ministerium für Inneres und Sport des Saarlandes
über das grenzüberschreitende Rettungswesen:
- Regelt die Abläufe der wechselseitigen Hilfeleistung und komplementären Unterstützung zwischen dem Departement Moselle und dem Saarland bei der medizinischen Notfallhilfe im Rahmen der Erstversorgung.
- Die Rettungsdienste des Departements Moselle dürfen auf dem Gebiet des Saarlandes eingesetzt werden und umgekehrt.
- Die Einsätze umfassen die Erstversorgung von Personen in einer lebensbedrohlichen Situation und die Begleitung des Patienten bis zur Aufnahme in ein Krankenhaus.
Der Inhalt der Vereinbarung ist auf der
Webseite des Cleiss einsehbar.