3. Jahr der Licence de Droit Studiengang deutsch-französisches Privatrecht

 

I. Die Partnerschaft


 

Projektträger: Communauté d'Agglomération Sarreguemines Confluences

 

 

Projektpartner:

 

- Universität Paul Verlaine - Metz,

- Universität des Saarlandes.

 

 

 

Zukünftiger Partner: Universität Trier

 

 

II. Vorstellung des Projekts

 

 

Projektbeschreibung

 

Im Juni 2006 hat die Universität Paul Verlaine Metz eine Vereinbarung mit dem „Centre juridique franco-allemand" (CJFA) der Universität Saarbrücken unterzeichnet. Gemäß dieser Vereinbarung können sich die Studenten, welche die ersten 2 Jahre in Saarbrücken für die Licence studiert haben, in das deutsch-französische Programm L3 in Metz einschreiben. Aufgrund der unverkennbaren geografischen Nähe wollte die Universität Metz daher die Außenstelle in Saargemünd als offensichtlichen und bevorzugten Partner für diese Zusammenarbeit gewinnen.

 

Vor dem Hintergrund der Harmonisierung der europäischen Abschlüsse muss sich die Metropole Saarbrücken-Moselle Est auf einem zukünftig stark umkämpften Gebiet behaupten. Die Betrachtung des deutschen Rechts zu integrieren und eine entsprechende Spezialisierung aufzubauen, entspricht daher der besonderen Eigenart unserer Region und trägt zu einer größeren Erkennbarkeit des lokalen Angebots bei.

 

Angesichts der Nähe der Universitäten von Saarbrücken und Metz, der bereits exisitierenden juristischen Teilstudiengänge L1 und L2 sowie der günstigen Verkehrsverbindung erscheint die Einrichtung eines juristischen Studiengangs zur Erlangung der Licence am Standort des Centre Universitaire in Saargemünd angebracht.

 

Ziel ist es, den französischen Studenten, die ihre beiden ersten Jahre für die Licence in Saargemünd oder Metz absolvieren, sowie den französischen Studenten, die ihre beiden ersten Jahre in Saarbrücken in Deutschland absolvieren, einen Studiengang in deutsch-französischem Privatrecht anzubieten.

Ein spezieller Studiengang (Studiengang B) für die deutschen Studenten in Saarbrücken, die parallel zur Vorbereitung des deutschen Ersten Staatsexamens an der Universität Saarbrücken eingeschrieben sind, wird ebenfalls eingerichtet. Dieser Studiengang B, der in der Vereinbarung zwischen der Universität Paul Verlaine in Metz und der Universität Saarbrücken erwähnt ist, erlaubt den deutschen Studenten, parallel eine französische Licence unter erleichterten Bedingungen zu erwerben.

 

 

Drei Zielgruppen sind somit von dem juristischen Programm L3 betroffen:

- französische Studenten, die ihre beiden ersten Jahre für die Licence in Saargemünd oder Metz absolvieren,

- französische Studenten, die ihre beiden ersten Jahre für die Licence in Deutschland in Saarbrücken absolvieren,

- deutsche Studenten, die in Saarbrücken eingeschrieben sind, parallel zur Vorbereitung des Ersten Juristischen Staatsexamens an der Universität des Saarlandes.

 

Die voraussichtlichen Teilnehmerzahlen für diese Ausbildung wären mindestens zwanzig Studenten von deutscher Seite, zu denen die Studenten des L2 Droit aus Saargemünd und Metz hinzukommen, was insgesamt fünfzig Studenten entspräche.

 

 

 

Programmbeschreibung für das 3. Jahr der Licence Ausrichtung Privatrecht - deutsch-französisches Recht

 

 

Ø Studiengang deutsch-französisches Privatrecht

 

1. Semester

 

2 Fächer mit Übungen aus:

 

- Bürgerliches Recht - Garantierecht- 30 Std. VL (Vorlesung) und 15 Std. ÜB (Übungen),

- Sozialrecht - Individualarbeitsrecht- 30 Std. VL und 15 Std. ÜB,

- Handelsrecht - Handels- u. Geschäftsverträge, Handelsgeschäfte - 30 Std. VL und 15 Std. ÜB.

 

 

4 Fächer ohne Übungen aus:

 

- Bürgerliches Recht - Garantierecht (wenn nicht gewählt) - 30 Std. VL,

- Sozialrecht - Individualarbeitsrecht (wenn nicht gewählt) 30 Std. VL,

- Handelsrecht - Handels- und Geschäftsverträge, Handelsgeschäfte - (wenn nicht gewählt) - 30 Std. VL,

- Vermögensverwaltungsrecht - 30 Std. VL,

- Verwaltungshaftungsrecht - 30 Std. VL,

- Grundrechte - 30 Std. VL,

- Geschichte des französischen Rechts vom „Code Civil" bis heute - 30 Std. VL.

 

 

Obligatorisch:

 

- Deutsch intensiv - 20 Std. VL und 16 Std. ÜB,

- Informatik und Bürokommunikation - 12 Std. ÜB (Fach ohne Prüfung, Wertung durch Teilnahmebestätigung).

 

 

 

 

 

Pflichtfächer speziell für den deutsch-französischen Studiengang[1]:

 

- Deutsches ziviles Handelsrecht: 18 VL und 18 ÜB,

- Deutsches Handels- und Gesellschaftsrecht: 18 VL,

- Deutsches Sozialrecht: 18 VL.

 

 

 

2. Semester

 

2 Fächer mit Übungen aus:

 

- Zivilrecht - Spezielles Vertragsrecht- 30 Std. VL und 15 Std. ÜB,

- Handelsrecht - Gesellschaftsrecht - 30 Std. VL und 15 Std. ÜB,

- Sozialrecht - Kollektiv-Arbeitsrecht- 30 Std. VL und 15 Std. ÜB.

 

 

4 Fächer ohne Übungen aus:

 

- Zivilrecht - Spezielles Vertragsrecht (wenn nicht gewählt) - 30 Std. VL,

- Handelsrecht - Gesellschaftsrecht (wenn nicht gewählt) - 30 Std. VL,

- Sozialrecht - Kollektiv-Arbeitsrecht (wenn nicht gewählt) - 30 Std. VL,

- Steuerrecht - 30 Std. VL,

- Internationales öffentliches Recht - 30 Std. VL,

- Institutionelles Gemeinschaftsrecht - 30 Std. VL,

- Umweltrecht - 30 Std. VL.

 

 

Obligatorisch:

 

- Deutsch intensiv - 20 Std. VL und 16 Std. ÜB,

- Informatik und Bürokommunikation - 16 Std. ÜB (Fach ohne Prüfung, Wertung durch Teilnahmebestätigung).

 

 

Pflichtfächer speziell für den deutsch-französischen Studiengang[2]:

 

- Deutsches ziviles Handelsrecht: 18 VL und 18 ÜB,

- Deutsches Gesellschaftsrecht: 18 VL,

- Deutsches Sozialrecht: 18 VL.

 

 

Ø Studiengang deutsch-französisches Privatrecht

unter erleichterten Bedingungen

 

 

Zu diesem Programm im Rahmen der deutsch-französischen Licence und der zwischen der Universität Paul Verlaine - Metz und der Universität des Saarlandes geschlossenen Vereinbarung, kommt ein Studiengang B unter erleichterten Bedingungen (für deutsche Studenten, die parallel zur Vorbereitung des deutschen Ersten Juristischen Staatsexamens an der Universität des Saarlandes eingeschrieben sind) hinzu; siehe Vereinbarung Metz/Saarbrücken, Paragraph 2 und Anlage zu Paragraph 4.

 

In diesem Studiengang B bringen die Studenten die grundlegenden Fächer der Licence in Privatrecht ein, d.h. ein Modul im ersten Semester:

- Zivilrecht, Garantierecht (30 Std. + ÜB 15 Std.),

- Handelsrecht (30 Std. + ÜB 15 Std.).

 

Im zweiten Semester ein zweites Modul:

- Zivilrecht, spezielles Vertragsrecht (30 Std. + ÜB 15 Std.),

- Gesellschaftsrecht (30 Std. + ÜB 15 Std.).

 

(Diese beiden Module ermöglichen den Studenten jeweils den Erwerb von 12 ECTS, d.h. insgesamt 24 ECTS, wobei die restlichen 36 ECTS durch die deutschen Unterrichtsveranstaltungen der Universität des Saarlandes erlangt werden müssen, siehe Paragraph 6 Anlage zur Vereinbarung).

Diese Module könnten angesichts der Nähe und der guten Verkehrsverbindungen idealerweise im CU Saargemünd absolviert werden.

 

 

 

Zeitplan für die Einführung: September 2007 bis 2009

 

 

 

 

III. Projektziele und Interesse für die Agglomeration

 

 

1. Möglichkeit für die Studenten, welche die beiden ersten Jahre der Licence in Saargemünd, Metz oder Saarbrücken absolvieren, einen auf deutsch-französisches Recht spezialisierten Abschluss „Diplôme" auf dem Niveau Bac +3 zu erwerben.

Der Zugang zum dritten Jahr der Licence in Saargemünd ergibt sich folgerichtig aus der „LMD"-Reform (Licence - Master - Doktorat), welche die Hochschullehrpläne in Europa miteinander in Einklang bringt, wonach der Abschluss des „DEUG" nicht mehr nach zwei Jahren Universität verliehen wird - mindestens drei Jahre erfolgreiches Universitätsstudium sind notwendig, um einen Abschluss zu erhalten. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche und einheitliche „Dienstleistung", welche den Studenten am Standort der Saargemünder Agglomeration angeboten wird: Sie haben die Möglichkeit, zwei Jahre Jurastudium durch ein weiteres Jahr in deutsch-französischem Privatrecht zu verlängern.

Dieses Projekt gehört im übrigen zu einem speziellen Lehrplan zur Verleihung eines Doppeldiploms, das von beiden Ländern anerkannt wird.

 

 

2. Stärkung eines Exzellenzpols für Bildung und Studium, mit einem speziellen Schwerpunkt auf der Zweisprachigkeit und mehr noch auf dem bikulturellen Aspekt.

So wird der Standort Saargemünd im Hinblick auf Hochschulbildung besser wahrgenommen, diese richtet sich auf die Förderung der universitären Bildung in Verbindung mit Bikulturalität aus und nutzt dabei die begünstigte Lage eines Grenzraumes. Das Programm L3 in Saargemünd ist das einzige der Universität Paul Verlaine, das über die deutsch-französische Variante verfügt.

Dahinter steht der Wille, aus der Außenstelle Saargemünd einen im Bereich des deutsch-französischen Rechts anerkannten Kompetenzpol zu bilden und den Erwartungen der Jugendlichen, die in einer „deutsch-französischen" Region leben, eine konkrete Lösung entgegen zu setzen.

 

 

3. Des Weiteren stellt eine solche Ausbildung einen wichtigen Anreiz im Hinblick auf gute berufliche Aussichten für die Studenten dar, da viele europäische Anwaltskanzleien die binationale juristische Bildung schätzen und anstreben.

 

Dieses Projekt zielte somit darauf ab, die Agglomeration besser zu positionieren und ihre Attraktivität zu fördern, sowohl für europäische Studenten als auch für Personalverantwortliche, die binationale Rechtsexperten suchen.

 

 

4. Beschäftigung von einheimischen französischen und deutschen Dozenten auf dem Campus.

 

 

5. Die Kooperation zwischen der Université Paul Verlaine - Metz und der Universität des Saarlandes dank des Saargemünder Campus deutlicher sichtbar machen.

 

Es muss angemerkt werden, dass die Universität des Saarlandes keinen Universitätsabschluss mit Bac +2 verlieh. Im Rahmen der europäischen LMD-Reform und um die beiden ersten Jahre weiterhin anbieten zu können, hat sich die Universität des Saarlandes französischen Strukturen verpflichtet und so Vereinbarungen mit Metz, Paris II und Straßburg getroffen.



[1] Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der deutschen Dozenten wird an einem halben Tag pro Woche gemeinsam mit allen Studenten des deutsch-französischen L3-Studiengangs, die in den Zentren in Metz und Saargemünd eingeschrieben sind, der Unterricht in Metz stattfinden.

[2] vgl. Anmerkung 1


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